Schenkung unter Ehepartnern: Steuerfallen vermeiden
Viele Ehepaare gehen davon aus, dass Vermögensübertragungen zwischen Partnern steuerfrei sind. Schließlich gehört in einer Ehe „alles beiden“, oder? Doch das Finanzamt sieht das anders. Geldgeschenke, Immobilienübertragungen und sogar Zahlungen auf ein Gemeinschaftskonto können als steuerpflichtige Schenkungen gelten.
Gerade bei größeren Vermögensübertragungen entstehen Risiken, die oft unterschätzt werden. Um Überraschungen zu vermeiden, sollten Ehepaare sich mit den wichtigsten Regelungen vertraut machen. In diesem Artikel erfahren Sie, wann eine Schenkung steuerpflichtig ist, welche Freibeträge gelten und wie sich Steuern vermeiden lassen.
Beispiel: Lisa und Peter führen ein Gemeinschaftskonto. Peter verdient mehr und zahlt jeden Monat 3.000 € darauf ein, während Lisa nur 500 € beisteuert. Jahre später prüft das Finanzamt ihre Finanzen. Dabei stellt sich die Frage: Hat Peter Lisa über die Jahre hinweg steuerpflichtiges Vermögen „geschenkt“?
Was gilt als Schenkung?
Definition der Schenkung
Eine Schenkung liegt vor, wenn jemand einer anderen Person unentgeltlich Vermögen überträgt – also ohne eine Gegenleistung zu erhalten. Das betrifft nicht nur Geldgeschenke, sondern auch:
- Überweisungen zwischen Ehepartnern
- Gemeinschaftskonten mit ungleichen Einzahlungen
- Immobilienübertragungen
- Wertpapiere & Depots
- Luxusgeschenke (Auto, Schmuck, Kunstwerke, Uhren)
- Zinslose Darlehen innerhalb der Familie
Wann das Finanzamt genauer hinschaut
Nicht jede finanzielle Unterstützung führt sofort zur Steuerpflicht. Entscheidend ist, ob der beschenkte Partner langfristig profitiert. Besonders problematisch wird es, wenn:
- Die Beträge den Freibetrag übersteigen
- Keine Gegenleistung erfolg
- Einseitige Vermögensverschiebungen ohne vertragliche Grundlage stattfinden
Beispiel: Anna überträgt ihrem Mann ein Aktiendepot im Wert von 200.000 €. Da der Freibetrag für Ehepartner 500.000 € beträgt, bleibt das steuerfrei. Würde sie jedoch einem Freund das Depot schenken, müsste dieser Schenkungsteuer zahlen.
Steuerfreibeträge und Anzeigepflicht
Wie hoch sind die Freibeträge?
Das Schenkungssteuerrecht unterscheidet zwischen Ehepartnern, Verwandten und Dritten. Ehepaare profitieren von einem hohen Freibetrag:
Beziehung | Freibetrag (alle 10 Jahre) |
---|---|
Ehepartner | 500.000 € |
Kinder | 400.000 € |
Enkelkinder | 200.000 € |
Freunde & andere Personen | 20.000 € |
- Schenkungen zwischen Ehepartnern bis 500.000 € sind steuerfrei
- Nach Ablauf von 10 Jahren erneuert sich der Freibetrag
- Für nicht verheiratete Paare gilt nur ein Freibetrag von 20.000 €
Meldepflicht: Wann muss eine Schenkung gemeldet werden?
Jede Schenkung muss dem Finanzamt gemeldet werden – selbst wenn sie steuerfrei bleibt. Besonders wichtig ist die rechtzeitige Anzeige, um mögliche steuerliche Konsequenzen zu vermeiden.
- Frist: 3 Monate nach der Schenkung
- Dokumentation schützt vor späteren steuerlichen Nachforderungen
- Auch Schenkungen unterhalb des Freibetrags sollten vermerkt werden
Beispiel: Markus schenkt seiner Freundin ein Auto im Wert von 30.000 €. Da der Freibetrag für unverheiratete Paare nur 20.000 € beträgt, muss sie für die restlichen 10.000 € Schenkungsteuer zahlen.
Steuerfallen und typische Fehler bei Schenkungen
Gemeinschaftskonten – wann geteiltes Geld zur Schenkung wird
Ein gemeinsames Konto bietet Vorteile, birgt aber auch steuerliche Risiken. Zahlt ein Ehepartner mehr ein als der andere, kann das als Schenkung gewertet werden. Besonders bei hohen Beträgen wird das Finanzamt misstrauisch.
- Lösung: Jeder Partner sollte eigene Konten haben und das Gemeinschaftskonto nur für gemeinsame Ausgaben nutzen.
- Alternative: Ein Ehevertrag kann dabei helfen, die Vermögensverhältnisse klar zu regeln.
Beispiel: Sophie überweist ihrem Mann 100.000 € auf das Gemeinschaftskonto. Da ihr Mann vorher kein eigenes Vermögen hatte, stuft das Finanzamt die 100.000 € als Schenkung ein. Ohne Nachweis einer Gegenleistung könnte Steuer anfallen.
Immobilien: Steuerfalle beim Miteigentumsanteil
Die Übertragung eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie kann steuerpflichtig werden. Entscheidend ist der Immobilienwert im Verhältnis zum Freibetrag. Wer ein Haus oder eine Wohnung überträgt, sollte dies gut planen.
- Lösung: Die Güterstandsschaukel oder eine vorausschauende Erbregelung kann helfen, Steuern zu sparen.
- Tipp: Vorab eine steuerliche Beratung in Anspruch nehmen, um Überraschungen zu vermeiden.
Beispiel: Paul besitzt eine Wohnung im Wert von 600.000 €. Er überträgt 50 % an seine Frau. Da 300.000 € unter dem Freibetrag von 500.000 € liegen, fällt keine Steuer an. Würde er jedoch 100 % übertragen, müsste seine Frau für 100.000 € Schenkungsteuer zahlen.
Strategien zur Steuervermeidung und legale Gestaltungsmöglichkeiten
- Güterstandsschaukel nutzen – Ein Wechsel zwischen Gütertrennung und Zugewinngemeinschaft ermöglicht steuerfreie Übertragungen.
- Ehevertrag prüfen – Durch kluge vertragliche Regelungen lassen sich unnötige Steuern vermeiden.
- Schenkungen strategisch auf 10-Jahres-Zyklen verteilen – Freibeträge mehrfach nutzen.
Beispiel: Marie und Tim wechseln von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung und anschließend wieder zurück. Dadurch kann Tim seiner Frau 800.000 € steuerfrei übertragen.
Fazit – So vermeiden Ehepaare Steuerfallen bei Schenkungen
- Jede größere Vermögensübertragung prüfen und dokumentieren.
- Steuerfreibeträge strategisch nutzen und Übertragungen planen.
- Steuerfallen bei Immobilien, Gemeinschaftskonten und Bargeldtransfers vermeiden.
- Güterstandsschaukel oder Ehevertrag als Steuerstrategie nutzen.
Eine rechtzeitige steuerliche Beratung hilft, Steuern zu vermeiden und finanzielle Risiken zu reduzieren. Wer vorausschauend plant, kann sein Vermögen optimal übertragen.
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