Kann ich die Sterbegeldversicherung steuerlich absetzen?

Ja, die Beiträge zur Sterbegeldversicherung können als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden. Es gelten jedoch bestimmte Höchstbeträge, die nicht überschritten werden dürfen. Es ist empfehlenswert, sich hierzu von einem Steuerberater beraten zu lassen.