Die richtige Planung und Strukturierung von Kapitalanlagen kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten. Ein Entnahmeplan, der regelmäßige Auszahlungen aus einer Kapitalanlage ermöglicht, ist dabei ein beliebtes Instrument. Doch wie werden diese Entnahmen besteuert? Und welche steuerlichen Vorteile können Sie nutzen?
Besteuerung von Erträgen aus einem Entnahmeplan
In Deutschland gelten Erträge aus einem Entnahmeplan als Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das bedeutet, dass sie der Abgeltungssteuer von 25 % unterliegen, zu der noch der Solidaritätszuschlag von 5,5 % und gegebenenfalls Kirchensteuer hinzukommen.
Was wird besteuert und was nicht?
Es ist wichtig zu betonen, dass nur Zinserträge und Erträge aus Fonds der Besteuerung unterliegen, während das ursprünglich investierte Kapital steuerfrei bleibt. Bei Entnahmeplänen, bei denen das Kapital über die Zeit aufgebraucht wird, ist der Anteil des ursprünglichen Kapitals in den monatlichen Auszahlungen nicht steuerpflichtig. Die Abgeltungssteuer wird direkt vom Gesamtkapital und nicht von den monatlichen Entnahmen abgezogen, sodass sich die Höhe Ihrer monatlichen Auszahlungen nicht ändert.
Automatische Steuerabführung durch die Kapitalverwaltungsgesellschaft
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft führt die Abgeltungssteuer direkt ab, sodass Anleger sich um diesen Aspekt nicht kümmern müssen. Bei Bedarf erhalten Anleger eine Bescheinigung über die entrichteten Steuern.
Steuerliche Vorteile und Optimierung
Um die steuerlichen Vorteile eines Entnahmeplans optimal auszuschöpfen, sollten Anleger einen Freistellungsauftrag einrichten. Ab dem 1.1.2023 steht jedem Anleger ein Sparerpauschbetrag von 1.000 € pro Jahr zu, für zusammen veranlagte Paare sind es 2.000 €. Abhängig von der Höhe des Entnahmeplans kann es sein, dass keine Abgeltungssteuer anfällt, wenn dieser Freibetrag berücksichtigt wird. Es lohnt sich also, sich mit den steuerlichen Aspekten eines Entnahmeplans auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen.