Absenkung des Garantiezinses für die Sofortrente zum 1. Januar 2017
die Garantiezinssenkung zum 1. Januar 2017 ist eine beschlossene Sache. Das Bundesfinanzministerium hat die entsprechende Änderung bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der neue Garantiezins von 0,9 % wird damit offiziell zum 1. Januar 2017 eingeführt. Der Garantiezins wird jeweils vom Bundesfinanzministerium nach einer Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Bafin festgelegt.