Absenkung des Garantiezinses für die Sofortrente zum 1. Januar 2017
die Garantiezinssenkung zum 1. Januar 2017 ist eine beschlossene Sache. Das Bundesfinanzministerium hat die entsprechende Änderung bereits im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der neue Garantiezins von 0,9 % wird damit offiziell zum 1. Januar 2017 eingeführt.
Der Garantiezins wird jeweils vom Bundesfinanzministerium nach einer Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) und der Bafin festgelegt.
Die Garantiezinssenkung gilt ab 2017 für alle Neuverträge
Bestehende Versicherungsverträge sind von der Zinssenkung nicht betroffen. Für alle Verträge, die bis zum Jahresende abgeschlossen werden gilt noch der aktuelle Garantiezins von 1,25 %. Ältere Versicherungsverträge können auch noch eine Verzinsung von garantiert bis zu 4 % enthalten.
Welche Versicherungen sind von der Zinssenkung betroffen
Von der Absenkung des Garantiezinses sind Lebens und Rentenversicherungen mit garantierter Kapitalzahlung oder Rentenzahlung betroffen. Umgangssprachlich ist hier die Rede von klassischen Tarifen mit Garantiezins und Überschussbeteiligung.
Zu diesen Tarifen zählen zum Beispiel:
- Sofortrente und private Rentenversicherung
- Kapitallebensversicherung
- Riester-Rente, Basisrente und betriebliche Altersvorsorge
Was ist der Garantiezins
Beim Garantiezins handelt es sich um den Zinssatz, den Versicherungen ihren Kunden zu Vertragsbeginn zusagen dürfen. Das bedeutet, die garantierte Rente oder garantierte Kapitalauszahlung darf maximal mit dem Garantiezinssatz kalkuliert werden. Der Garantiezins ist im Versicherungsvertrag festgeschrieben und kann während der Vertragslaufzeit nicht mehr geändert werden. Die Verträge der Versicherungskunden werden jedoch höher verzinst, da zum Garantiezins auch noch Beteiligungen an den Überschüssen und Bewertungsreserven gutgeschrieben werden. Die Gesamtverzinsung der Sofortrente oder anderen Rentenversicherung wird jährlich neu festgelegt.
Beispiel: Wird eine 2017 neu abgeschlossene sofort beginnende Rentenversicherung insgesamt mit 3,5 % verzinst, werden diese Zinsen dem Vertrag für 2017 gutgeschrieben. Im darauffolgenden Jahr wird die Gesamtverzinsung neu festgelegt, diese kann höher oder niedriger ausfallen. Während der gesamten Laufzeit der Versicherung (20-30 Jahre) kann die Verzinsung jedoch nie unter die 1,25 % Garantiezins fallen.
Was bedeutet der Garantiezins für die Sofortrente
Die Höhe der Sofortrente setzt sich zusammen, aus der garantierten Rente und der Überschussrente. Durch den geringeren Garantiezins verringert sich auch die Garantierente und damit auch die Gesamtrente.
Sollten Kunden noch in diesem Jahr einen neuen Vertrag abschließen
Wer ohnehin vorhatte, eine Sofortrente oder anderen klassischen Altersvorsorgevertrag abzuschließen, sollte noch bis 31.12.2016 aktiv werden und sich den höheren Garantiezins und damit auch die höhere Gesamtrente sichern. Wichtig ist, die Antragstellung sowie die Annahme des Vertrages durch die Versicherung müssen noch in diesem Jahr erfolgen. Der eigentliche Vertragsbeginn kann aber auch bis zum März 2017 hinausgeschoben werden.
Lassen Sie sich unabhängig beraten und fordern Sie ein Angebot an!
Das könnte Sie auch interessieren
Monatliches Zusatzeinkommen mit der Sofortrente
Die Vorsorgelücke schließen – wie viel Sofortrente bringen 100.000 €
Sofortrente – Ab morgen gibt es schon Rente
Schreibe einen Kommentar
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.