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Vermögensverwalter

Steuerliche Behandlung von Investmentfonds

Ab 2009 werden Kapitalerträge grundsätzlich abgeltend besteuert. Das macht mit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bis zu 28 Prozent aus. Steuern Sie jetzt gegen!

Halbeinkünfteverfahren

Die Gewinne von Kapitalgesellschaften unterliegen der Körperschaftsteuer in Höhe des Regelsteuersatzes (für 2008: 15 %). Diese kann der Aktionär jedoch nicht auf die eigene Steuerschuld anrechnen. Er erhält somit eine um die Körperschaftsteuer reduzierte Dividende, die bei der Auszahlung um weitere 20 % Kapitalertragsteuer reduziert.

Die gezahlte Kapitalertragsteuer ist eine Vorauszahlung auf die persönliche Einkommensteuer und wird bei der Ermittlung der persönlichen Steuerschuld angerechnet. Der Aktionär versteuert 50 % der Dividende (Halbeinkünfte). Die andere Hälfte bleibt steuerfrei. Diese Regelung gilt nur noch für 2008. Ab 2009 wird die volle Dividende mit der Abgeltungsteuer belegt.

Die anrechenbare und vergütete Kapitalertragssteuer

Aktiengesellschaften müssen auf ausgeschüttete Gewinne 25 % Körperschaftssteuer entrichten. Ohne einen Freistellungsauftrag ist das Finanzinstitut verpflichtet, von der Dividende 20 % Kapitalertragssteuer einzubehalten. Die Kapitalertragssteuer wird auf die persönliche Einkommensteuerschuld angerechnet. Haben Sie einen Freistellungsauftrag in ausreichender Höhe (2008: für die Hälfte der Dividende = Halbeinkünfteverfahren) ausgestellt, erhalten Sie eine Gutschrift der Kapitalertragssteuer. Falls Sie zum Zeitpunkt der Ausschüttung bzw. Thesaurierung einen ausreichenden Freistellungsauftrag erteilt haben, wird eine entsprechende Gutschrift unter dem Punkt "vergütete Kapitalertragssteuer" in Ihrer Erträgnisaufstellung ausgewiesen. Liegt kein ausreichender Freistellungsauftrag vor, wird die Kapitalertragssteuer wieder an das Finanzamt abgeführt und in der Position "anrechenbare Kapitalertragsteuer"  (Sammelsteuerbescheinigung) ausgewiesen.

Negative steuerliche Erträge

Wenn die fondsinternen Kosten die erwirtschafteten Erträge übersteigen sind dies negative steuerliche Erträge. Diese werden zum Ende des Geschäftsjahres im Rechenschaftsbericht ausgewiesen und können mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Diese Regelung gilt nur noch für 2008. Ab 2009 sind alle Werbungskosten aus Kapitalanlagen mit dem Sparerpauschbetrag (Alleinstehende 801 EUR / Verheiratete 1.602 EUR jährlich) abgegolten.

Gewinne aus Investmentfonds

Verkaufen Sie Fondsanteile mit Gewinn, dann sind diese steuerpflichtig. Hierbei gilt alle Veräußerungsgewinne aus neu erworbenen Investmentanteilen sind steuerpflichtig.

Beiträge zu Rentenversicherungen können nicht als Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG steuerlich geltend gemacht werden.

Spekulationsverluste

Sie können Spekulationsverluste nur mit Gewinnen aus Anlagen in gleichen Anlagekategorien (z. B. Aktiengewinne mit Aktienverlusten) verrechnen. Für Verluste, die Sie im selben Jahr nicht mit Gewinnen ausgleichen können, besteht die Möglichkeit, diese in das Vorjahr zurückzutragen und / oder in die Folgejahre vorzutragen

Steuererklärung 2008

Sie erhalten nur die Erträgnisaufstellung wenn Ihre gesamten Einnahmen aus Kapitalvermögen den freigestellten Betrag (Alleinstehende max. 801 EUR / Verheiratete max. 1.602 EUR jährlich) nicht überschreiten. Sofern Sie keine weiteren Kapitaleinkünfte erhalten haben, brauchen Sie in der Steuererklärung nichts anzugeben und keine Anlage KAP ausfüllen. Überschreiten Ihre gesamten Einnahmen aus Kapitalvermögen den Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale ist die Anlage KAP vollständig auszufüllen. Die Einnahmen aus Kapitalvermögen sind in jedem Fall in der Anlage KAP aufzuführen, wenn Sie eine Sammelsteuerbescheinigung erhalten. Hier besteht für Sie die Möglichkeit, die abgezogenen Steuerbeträge anrechnen oder erstatten zu lassen. Bereits einbehaltenen Steuern (Zinsabschlagsteuer, Kapitalertragsteuer) werden als Vorauszahlung auf die endgültige Steuerschuld angerechnet.

Zinsabschlag und Freistellungsauftrag

Alle Kreditinstitute sind verpflichtet, 25 Prozent Abgeltungssteuer aus den Kapitalerträgen ihrer Kunden als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer an die Finanzämter abzuführen. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent aus der Kapitalertragsteuer. Es gelten folgende Freibeträge (Alleinstehende 801 EUR / Verheiratete 1.602 EUR jährlich).

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